Ermächtigungen
Unser arbeitsmedizinischer Dienst ist zu allen von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen speziellen G-Untersuchungen ermächtigt. Dies gilt auch für die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung und die Asbestnachuntersuchungen und Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung.
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